Kooperation mit Zahnärzten

Ein Angebot für eine Zusammenarbeit mit Mehrwert und Dynamik

Liebe Zahnärztin, lieber Zahnarzt,

wir möchten Ihnen gern eine Zusammenarbeit zum Thema Zahnversicherung anbieten.

Zusätzlich bieten wir Ihnen über unser Netzwerk auch einen Kontakt zu einem der erfolgreichsten Praxis-Coaches und zu einer großen Zahnklinik.

Wir können Ihnen gesondert oder abgestimmt zeigen, wie Sie sich vom Markt abheben und auch in schwierigen Zeiten Ihren Umsatz festigen und sogar steigern können.

Aufgrund unserer über 25-jährigen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Zahnärzten und der Spezialisierung auf die Zahnversicherung, werden diese Themen gerade jetzt häufig bei uns angefragt.

Die Zusammenarbeit mit uns sichert Ihre wirtschaftliche Situation und bietet Ihnen und Ihrem Personal Stabilität für die Zukunft.

Überlassen Sie Ihren Patienten und damit die Wahl einer leistungsstarken Zahn-Zusatzversicherung nicht dem Zufall oder dem Internet, sondern unterstützen Sie Ihre Patienten mit der guten Empfehlung an uns, als unabhängigen Makler für Versicherungen und Experten für die Zahn-Zusatzversicherung.

Wir zeigen Ihnen gern wie das geht.

Sollten auch Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, können Sie gern unser Kontaktformular oder unsere spezielle E-Mail-Adresse “ kontakt@experte-zahnversicherung.de „nutzen.

Vereinbaren Sie einen Termin über unser Buchungssystem

Oder rufen Sie uns einfach unter unserer Telefonnummer 030 . 486 26 245 an.

Wir freuen uns schon darauf, Sie kennenzulernen.

Selbstverständlich bieten wir auch eine Fern- bzw. Onlineberatung an, so dass Sie und Ihre Patienten auf wichtige Informationen und ein Gespräch nicht verzichten müssen.

OSBURG Kooperation mit Zahnärzten

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Die Möglichkeiten der Zahn-Zusatzversicherung als grobe Übersicht: 

Die Grundlagen:

  • Es wird generell von einer medizinischen Notwendigkeit ausgegangen.
  • Aufgelistet sind die Leistungen unterschiedlicher Versicherer und Tarife.
  • Versicherungsschutz besteht in aller Regel bei Befunderhebung nach dem Beginn der Versicherung.

Der mögliche Leistungsumfang:

  • PZR u. Prophylaxe: 100% – ohne tarifliche Begrenzung der Häufigkeit oder der Summe
  • Zahnersatz – Allgemein: 100%
  • Zahnersatz – Implantate: 100% – ohne tarifliche Begrenzung der Stückzahl oder der Summe
  • Zahnersatz – Verblendungen: ohne Einschränkung, je Tarif auch Veneers
  • Zahnersatz – Funktion: Analytische und therapeutische Maßnahmen
  • Zahnbehandlung: 100% – Divers – u.a. Wurzelbehandlungen, Schienen, Kompositfüllungen u.v.m
  • Kieferorthopädie: 80% – nicht nur für Kinder, auch für Erwachsene
  • Die Leistungshöhe am Anfang beträgt bis zu 8.100 Euro in den ersten vier Jahren, danach ohne Summenbegrenzungen.
  • Eine unbegrenzte Leistung ist auch schon nach 13 Monaten möglich.

Die Besonderheiten:

  • Mindestens bis zum Höchstsatz der GOZ und auch der GOÄ, je Tarif auch darüber hinaus.
  • Ein Versicherungsschutz ist auch ohne Gesundheitsfragen möglich.
  • Der Wechsel von herausnehmbarem Zahnersatz zu Implantaten und festsitzenden Zahnersatz ist möglich.
  • Es sind bis zu 3 fehlende, nicht ersetzte Zähne, versicherbar.
  • Ein HKP ist vor Behandlungsbeginn nicht zwingend notwendig, aber empfohlen.
  • Keine Wartezeiten – Es gibt Versicherer, die auf die bedingungsgemäßen Wartezeiten verzichen.
  • Leistungen auch für Zahnärzte ohne Kassenzulassung versicherbar.

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